Jobangebot als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (m/w/d)

Wir besetzen ein Dezernat neu (Voll- oder Teilzeit [Arbeitsstunden: 30-42 pro Woche], eventuell auch in freier Mitarbeiterschaft).

 

Sie sollten idealerweise spezialisiert sein im:

- Arbeitsrecht,
- Handels- und Gesellschaftsrecht oder gern auch 
- Schadenersatzrecht 

Sollten daneben Ihre besonderen Fähigkeiten auch im Strafrecht liegen, kommt auch dies unseren Ideen für die Zukunft entgegen. Sie werden Ihre Mandate selbständig bearbeiten und sollten auch als Angestellter unternehmerisch denken und handeln können, über ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge verfügen und zudem ein Teamplayer sein.

Der Arbeitsplatz ist sehr gut und modern ausgestattet mit RA-Software, Dictation Module und Kanzleibibliothek wie auch einer umfangreichen – online-basierten – Fachbibliothek. Neben der monatlichen Festvergütung von 2.300 € wird mit Ihnen eine sehr attraktive und leistungsorientierte Zusatzvergütung vereinbart. Dabei streben wir eine langfristige Zusammenarbeit an.

Durch ein gezieltes Training im Job sowie in- und externe Weiterbildung werden Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterentwickeln können. Gern erreichen wir mit Ihnen durch flexible Arbeitszeiten oder Teilzeitarbeitsmodelle auch eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine angenehm lockere, freundliche und motivierende Arbeitsatmosphäre (starren Hierarchien klassischer Anwaltskanzleien können wir nicht viel abgewinnen) sowie regelmäßiges Feedback sind für uns selbstverständlich.

Unser Wunsch ist eine langfristige Zusammenarbeit mit Ihnen, hierfür bieten wir Ihnen entsprechende Karrierechancen.

Wenn für Sie diese Konditionen passen und Sie anspruchsvolle Mandate mit engem Kontakt zu den Mandanten reizen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen, vorzugsweise per E-Mail.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie gern RA Uwe Strandmann persönlich.

Tel.: 0345 - 298 4460

Voraussichtliches Einstiegsdatum: ab dem 01.01.2021

 

 


Als Neuerscheinung veröffentlichte der tredition Verlag das Buch unseres Kollegen Strandmann:

Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung - Band 1 
Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung - Band 2 
Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung - Band 3 
Arbeitspapiere für Insolvenz-Profis: Die erfolgreiche Insolvenzanfechtung - Band 4 

Die Bücher wurden beim Verlag tredition veröffentlicht.

 


BGH-NEWS  -  Aktuelle Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung

Dieser Blick in die aktuelle Rechtsprechung des BGH wird regelmäßig aktualisiert - es lohnt sich, regelmäßig hier vorbeizuschauen.

Der BGH zur verzögerten Zustellung und Verjährung von Ansprüchen ggü. GbR und deren Gesellschaftern 

BGH, Urt. v. 12.09.2019 (Az: IX ZR 262/18)

Der BGH äußerte sich zu den Fragen,

  • ob eine vom Gericht über 4 Monate verzögerte Zustellung noch als "demnächst erfolgt" gilt i.S.d. § 167 ZPO,
  • wann ein Dokument dem Zustellungsadressaten als tatsächlich zugegangen gilt (im Anschluss an BFHE 244, 536)
  • ob die erfolglose Verjährungseinrede einer GbR auch deren in Anspruch genommenen Gesellschaftern nicht mehr zur Verfügung steht.

Sonstige News:

AG Frankfurt am Main: volle Rückzahlungspflicht des Reiseveranstalters bei Reisestornierung wegen Corona

Das AG Frankfurt am Main entschied am 11.08.2020 (Az: 32 C 2136/20 (18)), dass ein Reiseveranstalter den kompletten Reisepreises zurückzahlen muss, wenn Kunden die Reise schon vor Reiseantritt stornieren und bereits dann zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährende Ausbreitung des Corona-Virus im Reisegebiet besteht.  Eine ausdrückliche Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der BRD ist hierzu nicht unbedingte Voraussetzung

Nachrichten aus Recht und Justiz:

Nachrichten aus der Wirtschaft:

 


Die zuständige Rechtsanwaltskammer:

 

Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt
Gerhart-Hauptmann-Straße 5
39108 Magdeburg
(www.rak-sachsen-anhalt.de)

Sämtliche in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland.

Die für uns maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

 

- die Bundesrechtsanwaltsordnung,

- die Berufsordnung für Rechtsanwälte,

- die Fachanwaltsordnung,

- das RVG;

- die "Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft";

- das "Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland".

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCDE-Berufsregeln und RVG) finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de in der Rubrik "Informationspflichten gemäß § 5 TMG" (Startseite rechts oben, orange unterlegt).

Links:

 

- http://bundesrecht.juris.de/index.html (nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet)

- www.mj.sachsen-anhalt.de (Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt)

- www.rak-sachsen-anhalt.de (Anwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt)

- www.brak.de (Bundesrechtsanwaltskammer)

- http://dip21.bundestag.de/dip21.web/bt (Datenbank des Deutschen Bundestages)

- http://www.arbeitsvertrag.org (Hinweise zu Inhalten und Rechtsfolgen arbeitsvertraglicher Regelungen)